Sicherer Mountainbike- und Radurlaub in Piesendorf Niedernsill
Beschilderung und Schwierigkeitsgrade
EINHEITLICHE BESCHILDERUNG DES MTB-WEGENETZES
Freigegebene Mountainbike-Routen und -Trails sind durch das "Mountainbike-Leitsystem SalzburgerLand" einheitlich beschildert. Dabei wird grob zwischen weinroten Routen und gelben Trails (Achtung! Hier ist nicht die gelbe Wanderbeschilderung gemeint!!!) unterschieden. Neben Richtungs- und Distanzangaben sowie weiteren Zusatzinformationen zeigen einheitliche Piktogramme an, ob es sich um Uphill, Downhill oder Bike-Park-Strecken handelt.
Folge der WEINROTEN Mountainbike-Beschilderung und der GRÜNEN Tauernradweg-Beschilderung, dann bist du immer am RICHTIGEN WEG, denn deine Tour verläuft entlang freigegebenen Strecken.
Die Einteilung für die konditionellen Fähigkeiten, Ausdauer und Kraftausdauer erfolgt in den Bereichen BLAU "leicht", ROT "mittelschwierig" und SCHWARZ "schwierig".
Blaue Strecke - leicht
Familienfreundlicher, auch mit normalen Fahrrädern befahrbarer Radweg mit guter Fahrbahndecke. Gut geeignet für Mountainbike-Einsteiger und leicht Fortgeschrittene, da diese Strecken eher kurz sind und nicht zu steil sind. Es treten keine besonderen Gefahrenbereiche auf. Im Falle einer Gefahrenstelle wird durch besondere Kennzeichnung (z. B. Beschilderung) hingewiesen. Die Strecken sind bis zu 30 km lang, weisen weniger als 600 Höhenmeter und maximal 10 % Steigung auf.
Rote Strecke - mittelschwierig
Erfordert sportliches Radfahrkönnen und besonders defensives Fahrverhalten. Eine Mountainbike-Ausrüstung wird empfohlen. Auf den Strecken, bis zu einer Länge von 60 km und bis zu 1.500 Höhenmetern sowie einer maximalen Steigung von 17 % muss man mit unübersichtlichen, kurvenreichen Streckenabschnitten und mit Gefahrenbereichen wie z. B. Fahrbahnbeschaffung (zum Teil grob schottrig), Entwässerungseinrichtungen und Absperrvorrichtungen (Schranken, Weidetore, ...) rechnen.
Schwarze Strecke - schwierig
Schwierige, anspruchsvolle, lange und/oder steile Mountainbike-Strecke, die die Maximalsteigung der roten Strecke von 17 % übersteigt und deren Streckencharakteristik noch schwieriger ist. Mit zahlreichen Gefahrenmomenten muss man rechnen. Eine Mountainbike-Ausrüstung ist obligatorisch und ein situationsangepasstes vorausschauendes Fahren ist erforderlich. An die Weganlage anschließendes Steilgelände ist ungesichert, es gibt keine gesonderten Absturzsicherungen. Die Strecken sind über 60 km lang, weisen mehr als 1.500 Höhenmeter und 17 % Steigung auf.
Verhaltensregeln für ein problemloses Miteinander
Unsere zahlreichen Routen können zum Teil von Wanderern und Bikern gleichermaßen benützt werden. Fairness und gegenseitige Rücksichtnahme bilden die Grundlage für ein gemeinsames Miteinander und die Wahrung der vielfältigen Interessen im Wald, daher bitten wir um Berücksichtigung einiger Verhaltensregeln.
- Das Biken ist nur auf markierten und freigegebenen Routen vom 1. Mai bis 15. November in der Zeit von 2 Stunden nach Sonnenaufgang bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang auf eigene Gefahr gestattet.
- Kraftfahrzeugen und Fußgehern ist von den Mountainbikern der Vorrang einzuräumen. Beim Mountainbiken ist besondere Vorsicht anzuwenden, da mit Gefahren beim Arbeiten im Zuge der Waldbewirtschaftung bzw. Jagd zu rechnen ist.
- Mountainbiker müssen vor unübersichtlichen oder gefährlichen Stellen (scharfen Kurven, Brücken, Weideroste und Stacheldrahtzaun) ihre Fahrgeschwindigkeit der Gefährdung anpassen bzw. absteigen und das Mountainbike im Bereich dieser Stelle schieben.
- Mit dem Fahren, Halten und Parken von Kraftfahrzeugen und mit am Fahrbahnrand gelagertem Holz ist zu rechnen und demnach ist auf den Gegenverkehr zu achten.
- Im Hinblick auf diese besonderen Verhältnisse ist mit dem Mountainbike so zu fahren, dass die Möglichkeit besteht im Bedarfsfall beim Nähern eines Kraftfahrzeuges abzusteigen und auszuweichen.
- Es ist ausschließlich das Befahren der markierten Routen gestattet.
- Auf den freigegebenen Routen ist mit Weidebetrieb zu rechnen.
- Es ist nur das Mountainbiken mit entsprechend ausgerüsteten (Fahrraddefinition nach der StVO) und für die jeweilige Strecke geeigneten Mountainbikes gestattet. Kinder bis 12 Jahre müssen gemäß der Radhelmpflicht nach der StVO eine entsprechende Schutzausrüstung tragen.
Weitere Regeln:
- Alle Weidetore und Schranken schließen.
- Schone und respektiere die Tier- und Pflanzenwelt.
- Lasse keine Abfälle in der Natur zurück.
- Vermeide Lärm und unnötige Bremsspuren.
DIE GRUNDBESITZER HAFTEN NICHT FÜR UNFÄLLE!
Verhaltensregeln mit den Weidetieren auf Almen und Weiden
Informationen zum sicheren Umgang mit Weidevieh auf den Almen und Weiden findest du unter sichere Almen.